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BGH, 10.05.1963 - Ib ZR 205/62 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
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Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 17.02.1956 - I ZR 57/54
- Drahtverschluss -, Verstoß gegen die Grundsätze des lauteren Wettbewerbs, …
Auszug aus BGH, 10.05.1963 - Ib ZR 205/62
Die hier in Betracht kommende Verletzungsform, daß nämlich der Wille des vertraglich Gebundenen dahin beeinflußt werden soll, bestehende vertragliche Verpflichtungen zu verletzen (BGH NJW 1956, 909), liegt nicht vor, da die Klägerin, wie bereits dargelegt, durch den Vertrag nicht dazu veranlaßt wird, einer ihr aus dem Mietvertrag gegenüber dem Vermieter obliegenden Pflicht zuwiderzuhandeln. - RG, 01.07.1916 - V 135/16
Schenkungsweise Hypothekbestellung.
Auszug aus BGH, 10.05.1963 - Ib ZR 205/62
Auf diese vorzeitige Beendigung hat der Vermieter keinen Anspruch; es liegt daher nicht der Fall vor, daß die Parteien in sittenwidriger Weise zusammengewirkt hätten, um fremde - schuldrechtliche oder dingliche - Rechte zu schädigen (RGZ 88, 366; RG JW 1927, 1407); vielmehr wird die Klägerin in der Ausübung ihres vertraglichen Rechts gebunden, den Vermieter für die Laufzeit des Mietvertrages an diesem festzuhalten. - RG, 17.01.1930 - III 160/29
Ist der Beschluß, durch den das Vormundschaftsgericht dem Pfleger eine Vergütung …
Auszug aus BGH, 10.05.1963 - Ib ZR 205/62
Auch gegen diese Auslegung des Vertrages sind aus Rechtsgründen keine Bedenken zu erheben; es ist zulässig, daß jemand eine Willenserklärung zugleich im eigenen und im fremden Namen abgibt und daß der Stellvertreter sich gleichzeitig selbst dem Gegner vertraglich verpflichtet (RGZ 127, 103, 105; RG JW 1931, 1028).